Eine Stiftung ist eine Einrichtung, in die Stifter auf Dauer Vermögen einlegen, um damit , in der Regel verbunden mit ihrem Namen und über ihr Ableben hinaus, Gutes zu bewirken. Bei dem einzubringenden Vermögen kann es sich sowohl um Kapitalvermögen wie auch um Immobilien- oder sonstiges Vermögen handeln.
Stiftungen können als Rechtsfähige Stiftung, als Treuhandstiftung, als Verbrauchsstiftung oder im Rahmen eines Stiftungsfonds errichtet werden (siehe Stiftungsformen).
Die Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Gemeinnützigkeit, die bei allen Stiftungsformen vorliegen muss. Die Prüfung und Feststellung obliegt dem Finanzamt.